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Österreich straft Bitpanda wegen MiCA-Verstößen mit 70.000 Euro

Die österreichische Finanzaufsicht FMA verhängte gegen den Broker Bitpanda eine Geldstrafe von rund 70.000 Euro, da das Unternehmen mehrere Auflagen der neuen Krypto-Rahmenordnung MiCA nicht einhielt.

Veröffentlicht am 18.08.2026 · Quelle: BTC-ECHO

Die Finanzmarktaufsicht Österreichs (FMA) hat dem Krypto-Dienstleister Bitpanda eine Strafe in Höhe von 70.000 Euro auferlegt. Dieser Bescheid erfolgte am Freitag, den 14. August, basierend auf vier festgestellten Verstößen gegen die MiCA-Verordnung.

Warum wurde geahndet?

Kern des Problems war eine verspätete Einreichung eines benötigten Whitepaper bei der zuständigen Behörde. Nach dem Gesetz muss dieses Dokument mindestens 20 Tage vor Veröffentlichung zur Prüfung vorgelegt werden. Bitpanda schickte das Papier offensichtlich später ein, als vorgesehen.

Neben diesem Verstoß gegen die Fristen gab es weitere Mängel in einer Marketing-Kommunikation des Anbieters. Es wurden keine ausreichenden Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail bereitgestellt und der laufende Prüfstatus wurde nicht transparent genug kommuniziert.

Kurz um: Das Unternehmen hatte weder Zeit für eine behördliche Prüfung eingehalten noch die erforderlichen Kontaktdaten angegeben, während es seine Produkte bewarb.

Bitpanda reagiert auf diese Vorwürfe sachlich. Ein Sprecher gab an, dass das Verfahren nun abgeschlossen ist und alle Beanstandungen beseitigt wurden. Zudem betonte er, dass weder Kundengelder noch die Sicherheit der Plattform zu irgendeinem Zeitpunkt beeinträchtigt waren oder zu finanziellen Schäden für Anlegerschaft geführt hätten.

Aus Anwendersicht bedeutet diese Entscheidung vor allem eine deutliche Betonung des formalen Rahmens durch Behörden wie die FMA. Solche Verstöße können auch zeigen, dass das System zur Durchsetzung der neuen EU-Regeln bereits aktiv und zahnfleischig eingesetzt wird.
Dieses ist ein Warnschuss für alle Dienstleister im digitalen Asset-Bereich.

Kryptowerte sind hochvolatil, Totalverlust möglich, keine gesetzliche Einlagensicherung.

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