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Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto mit mehreren Inhabern, meist als Und- oder Oder-Konto für Paare und Wohngemeinschaften.
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Was bedeutet Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Bankkonto, das auf den Namen von zwei oder mehr Personen läuft. Alle Kontoinhaber sind gleichberechtigt, haften der Bank gegenüber aber auch gemeinsam für Verbindlichkeiten, etwa einen ausgeschöpften Dispokredit. Verbreitet ist es bei Ehe- und Lebenspartnern, Wohngemeinschaften oder Erbengemeinschaften.
Rechtlich unterscheidet man zwei Formen. Beim Oder-Konto kann jeder Inhaber allein über das Guthaben verfügen, Überweisungen tätigen und Karten nutzen, ohne die Zustimmung der anderen einzuholen. Beim Und-Konto sind Verfügungen nur gemeinsam möglich, jede Transaktion braucht die Zustimmung aller Inhaber. Im Alltag dominiert das Oder-Konto, weil es deutlich praktischer ist; das Und-Konto kommt eher bei Erbengemeinschaften oder besonderem Sicherungsbedürfnis zum Einsatz.
Vom Gemeinschaftskonto zu unterscheiden ist das Einzelkonto mit Vollmacht: Dort bleibt eine Person alleiniger Inhaber, die andere darf lediglich verfügen. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Gemeinschaftskonto in der Praxis
Typisch ist das Haushaltskonto eines Paares: Beide überweisen per Dauerauftrag einen festen Betrag vom eigenen Girokonto auf das gemeinsame Konto, von dem dann Miete, Strom, Einkäufe und andere geteilte Kosten abgehen. Als Kontoinhaber weiß ich damit jederzeit, welche gemeinsamen Fixkosten über das Konto laufen, während die privaten Ausgaben getrennt bleiben. Wohngemeinschaften nutzen dasselbe Modell für Miete und Nebenkosten.
Worauf sollte man achten?
Die Wahl zwischen Und- und Oder-Konto klingt nach einer Formalie, entscheidet aber über den Zugriff auf das gesamte Guthaben: Beim Oder-Konto kann jeder Inhaber allein das komplette Guthaben abräumen, im schlimmsten Fall auch mitten im Streitfall. Man sollte sich deshalb vor der Eröffnung über die Kontoform verständigen; bei Trennung empfiehlt es sich, das Konto zügig aufzulösen oder in ein Und-Konto umzuwandeln. Steuerlich kann es relevant sein, wenn ein Partner deutlich mehr einzahlt als der andere: Dieses bedeutet, größere einseitige Einzahlungen können als Schenkung gewertet werden; im Zweifel hilft steuerlicher Rat. Ein Vergleich der Kontomodelle unter Konten zeigt, welche Banken Gemeinschaftskonten günstig anbieten.