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Basiskonto

Das Basiskonto ist ein gesetzlich garantiertes Zahlungskonto mit Grundfunktionen, auf das jeder Verbraucher Anspruch hat.

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Was bedeutet Basiskonto?

Das Basiskonto ist ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen, auf das Verbraucher nach dem Zahlungskontengesetz einen gesetzlichen Anspruch haben. Banken, die Zahlungskonten für Privatkunden anbieten, müssen es auf Antrag eröffnen, unabhängig von Einkommen, Bonität oder einem festen Wohnsitz. Auch Wohnungslose, Asylsuchende und Menschen mit negativen Schufa-Einträgen können so am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen.

Das Konto umfasst die wesentlichen Zahlungsdienste: Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Kartenzahlungen. Geführt wird es auf Guthabenbasis, einen Dispokredit gibt es also grundsätzlich nicht. Das Entgelt muss angemessen sein und sich am marktüblichen Niveau sowie am Nutzerverhalten orientieren.

Ablehnen darf die Bank den Antrag nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, etwa wenn der Antragsteller bereits ein nutzbares Zahlungskonto in Deutschland besitzt oder bestimmte schwerwiegende Gründe vorliegen. Eine Ablehnung muss die Bank begründen; dagegen kann man sich an die Finanzaufsicht BaFin wenden oder ein gerichtliches Verfahren anstrengen.

Basiskonto in der Praxis

Relevant wird das Basiskonto vor allem, wenn eine normale Kontoeröffnung scheitert, etwa nach einer Privatinsolvenz oder bei negativen Bonitätsmerkmalen. Ohne Konto ist der Alltag kaum zu bewältigen: Gehalt, Rente oder Sozialleistungen werden unbar gezahlt, Miete und Strom werden überwiesen. Als Kontoinhaber weiß ich damit, dass ich alle diese Zahlungen abwickeln kann wie mit einem gewöhnlichen Girokonto, nur eben ohne Überziehungsmöglichkeit.

Worauf sollte man achten?

Das Basiskonto klingt nach der bequemen Standardlösung, gedacht ist es aber als Auffangnetz und bei vielen Instituten vergleichsweise teuer. Man sollte es deshalb nicht vorschnell wählen, wenn auch ein reguläres Konto möglich ist; wer die Wahl hat, vergleicht zuerst klassische Kontomodelle. Beim Antrag ist das gesetzlich vorgesehene Formular zu nutzen; die Bank muss zügig entscheiden. Erscheint das Entgelt unangemessen hoch, lohnt ein Vergleich mit anderen Anbietern und gegebenenfalls eine Beschwerde. Bei drohender Kontopfändung sollte man das Basiskonto in ein P-Konto mit Pfändungsschutz umwandeln lassen: Dieses bedeutet, dass im schlimmsten Fall einer Pfändung der gesetzlich geschützte Freibetrag verfügbar bleibt und nicht das gesamte Guthaben blockiert wird.