Finanz-Wiki
P-Konto
Das P-Konto ist ein Girokonto mit Pfändungsschutz, das bei einer Kontopfändung einen monatlichen Grundfreibetrag sichert.
Werbung: Verlinkte Vergleiche können vergütete Partnerlinks enthalten.
Was bedeutet P-Konto?
Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein Girokonto mit einer besonderen Schutzfunktion: Wird das Konto gepfändet, bleibt ein gesetzlich festgelegter monatlicher Grundfreibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Über diesen Betrag kann man weiterhin frei verfügen, um Miete, Lebensmittel und andere laufende Kosten zu bezahlen. Die Höhe des Freibetrags wird regelmäßig angepasst und ist beim jeweils aktuellen Stand nachzulesen.
Ein P-Konto ist keine eigene Kontoart, die man neu eröffnet, sondern entsteht durch Umwandlung: Jeder Inhaber eines Girokontos kann von seiner Bank verlangen, das bestehende Konto als P-Konto zu führen. Die Umwandlung ist gesetzlich vorgesehen und muss auch nach Eingang einer Pfändung noch möglich sein, damit der Schutz rückwirkend greifen kann. Pro Person darf nur ein P-Konto geführt werden.
Der Grundfreibetrag lässt sich in bestimmten Fällen erhöhen, etwa bei Unterhaltspflichten für Kinder oder beim Bezug bestimmter Sozialleistungen. Dafür benötigt die Bank eine Bescheinigung, die zum Beispiel Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen ausstellen.
P-Konto in der Praxis
Trifft eine Kontopfändung ein gewöhnliches Girokonto, friert die Bank das Guthaben zugunsten des Gläubigers ein, und selbst die Mietzahlung scheitert. Wandelt man das Konto in ein P-Konto um, kann man im Rahmen des Freibetrags weiter überweisen, abheben und Lastschriften bedienen. Als Kontoinhaber weiß ich damit, dass meine Grundversorgung weiterläuft. Dieses ist der entscheidende Unterschied zwischen einem blockierten Alltag und einem weiterhin funktionierenden Konto.
Worauf sollte man achten?
Die Umwandlung klingt nach einem Schritt, den man auch später noch erledigen kann, warten sollte man damit aber nicht: Man sollte sie möglichst früh veranlassen, sobald eine Pfändung droht, und bei höherem Schutzbedarf rechtzeitig die nötigen Bescheinigungen besorgen; im schlimmsten Fall bleibt das Konto nach einer Pfändung sonst zunächst blockiert, bis die Umwandlung vollzogen ist. Ein häufiger Fehler ist, Guthaben oberhalb des Freibetrags ungenutzt stehen zu lassen; nicht verbrauchte geschützte Beträge lassen sich nur begrenzt in Folgemonate übertragen. Wichtig zu wissen: Ein Gemeinschaftskonto kann nicht direkt als P-Konto geführt werden, hier ist zunächst eine Aufteilung in Einzelkonten nötig. Bei komplexen Fällen hilft eine Schuldnerberatung weiter.