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Sondervermögen

Sondervermögen ist das getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrte Anlegerkapital, das bei deren Insolvenz geschützt ist.

Werbung: Verlinkte Vergleiche können vergütete Partnerlinks enthalten. Keine Anlageberatung.

Was bedeutet Sondervermögen?

Als Sondervermögen bezeichnet das deutsche Investmentrecht das Kapital, das Anleger in einen offenen Investmentfonds oder ETF einzahlen. Dieses Vermögen gehört rechtlich nicht der Fondsgesellschaft, sondern wird strikt von deren eigenem Vermögen getrennt gehalten. Verwahrt werden die Wertpapiere des Fonds bei einer unabhängigen Verwahrstelle, in der Regel einer Bank.

Der praktische Nutzen dieser Konstruktion zeigt sich im Krisenfall: Gerät die Fondsgesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten oder wird sie insolvent, fällt das Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse. Die Ansprüche der Anleger auf ihre Fondsanteile bleiben bestehen.

Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Produktgruppen: Zertifikate, ETCs und ETNs sind rechtlich Schuldverschreibungen des jeweiligen Emittenten. Sie sind kein Sondervermögen, weshalb Anleger dort ein Emittentenrisiko tragen. Auch das Guthaben auf dem Verrechnungskonto des Depots ist kein Sondervermögen, sondern fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung der kontoführenden Bank.

Sondervermögen in der Praxis

Ein Beispiel: Ein Anleger hält Anteile eines Aktienfonds im Wert von 20.000 Euro. Die Fondsgesellschaft meldet Insolvenz an. Weil das Fondsvermögen als Sondervermögen getrennt verwahrt wird, gehören die Anteile weiterhin dem Anleger. Der Fonds kann von einer anderen Gesellschaft weitergeführt oder abgewickelt werden; der Gegenwert der Anteile steht den Anlegern zu und nicht den Gläubigern der Gesellschaft. Dieses ist der entscheidende Unterschied zu einer bloßen Forderung gegen das Unternehmen.

Worauf sollte man achten?

Sondervermögen klingt nach Rundumschutz – abgesichert ist aber ausschließlich der Ausfall der Fondsgesellschaft, nicht das Marktrisiko. Fallen die Kurse der im Fonds enthaltenen Wertpapiere, verlieren auch die Fondsanteile an Wert, und dieser Kursverlust kann erheblich sein. Vor dem Kauf sollte man deshalb prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Fonds mit Sondervermögensstatus handelt oder um eine Schuldverschreibung: Bei Zertifikaten, ETCs und ETNs trage ich als Anleger das Emittentenrisiko, im schlimmsten Fall bedeutet eine Pleite des Herausgebers dort den Totalverlust der Anlage. Grundlagen dazu vermittelt die Rubrik Finanzwissen.