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Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine jährliche pauschale Vorab-Besteuerung von Wertzuwächsen bei Fonds, vor allem bei thesaurierenden.
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Was bedeutet Vorabpauschale?
Mit der Investmentsteuerreform wurde in Deutschland eine pauschale jährliche Besteuerung von Fondserträgen eingeführt. Sie betrifft vor allem thesaurierende Fonds und ETFs, die ihre Erträge nicht ausschütten: Ohne die Vorabpauschale würden dort während der Haltedauer keine laufenden Steuern anfallen, sondern erst beim Verkauf.
Berechnungsgrundlage ist der sogenannte Basisertrag. Er wird aus dem Fondswert zu Jahresbeginn und dem Basiszins ermittelt, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu festlegt. Die Vorabpauschale ist zudem auf die tatsächliche Wertsteigerung des Fondsanteils im betreffenden Jahr begrenzt; hat der Fonds an Wert verloren, fällt keine Vorabpauschale an.
Bei Aktienfonds greift zusätzlich die Teilfreistellung: 30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei, sodass nur der verbleibende Teil der Vorabpauschale der Abgeltungsteuer unterliegt. Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Vorabpauschalen angerechnet, eine doppelte Besteuerung ist damit nicht vorgesehen.
Vorabpauschale in der Praxis
Ein Beispiel: Ein Anleger hält einen thesaurierenden Aktien-ETF, der im abgelaufenen Jahr an Wert gewonnen hat. Zu Beginn des Folgejahres ermittelt seine Depotbank die Vorabpauschale, berücksichtigt die Teilfreistellung und bucht die fällige Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Als Anleger kann ich die Berechnung also der Depotbank überlassen, nachvollziehen können sollte man den Vorgang trotzdem.
Worauf sollte man achten?
Die Vorabpauschale wird gern für eine Doppelbesteuerung gehalten – das ist sie nicht, denn bereits versteuerte Beträge werden beim späteren Verkauf angerechnet. Unangenehm werden kann sie trotzdem: Anfang des Jahres sollte man genügend Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhalten, damit die Depotbank die Steuer einziehen kann; im schlimmsten Fall wird Steuer auf Erträge fällig, die nie ausgezahlt wurden, und das Konto ist nicht gedeckt. Ein Freistellungsauftrag kann die Belastung bis zum persönlichen Freibetrag vermeiden. Da der Basiszins jährlich neu festgelegt wird, schwankt die Höhe von Jahr zu Jahr. Dieses bedeutet auch: Am Anlagerisiko selbst ändert die Steuerregelung nichts, Kursverluste des Fonds bleiben möglich.