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Crowdinvesting: Hohe Zinsversprechen, hohe Risiken

Crowdinvesting lockt mit festen Zinsen für Projekte. Nachrangdarlehen bergen jedoch ein Totalverlustrisiko – ohne Einlagensicherung.

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Crowdinvesting verlangt eine besonders sorgfältige Risikoanalyse.Symbolbild – KI-generiert
Crowdinvesting verlangt eine besonders sorgfältige Risikoanalyse vor jeder Zeichnung.
Renditechance und möglicher Verlust müssen gemeinsam betrachtet werden.Symbolbild – KI-generiert
Renditechance und möglicher Totalverlust müssen gemeinsam betrachtet werden.
KonstruktionMeist Nachrangdarlehen – bei Insolvenz an letzter Stelle
RisikoTotalverlust möglich, keine Einlagensicherung
EinordnungWenn überhaupt, nur kleine Beimischung im Portfolio

Vergleich über unsere Partner

zinsundkonto.de vermittelt selbst keine Kredite, Konten oder Geldanlagen und berät nicht. Wir arbeiten als Tippgeber: Die Angebote in der Liste unten führen per Link direkt zum jeweiligen Anbieter beziehungsweise zu dessen Vermittlungsplattform – Antrag, Beratung und Abschluss finden ausschließlich dort statt. Maßgeblich sind die Konditionen und Vertragsunterlagen des Anbieters.

Beim Crowdinvesting finanzieren viele Anleger gemeinsam über eine Internet-Plattform ein konkretes Vorhaben – häufig Immobilienprojekte, junge Unternehmen oder Energieanlagen. Im Gegenzug werden feste Zinsen über eine definierte Laufzeit in Aussicht gestellt, die deutlich über den Sätzen sicherer Sparprodukte liegen. „Feste Zinsen, feste Laufzeit – das ist doch wie Festgeld, nur besser verzinst.“ Dieses klingt auf den ersten Blick sinnvoll und einleuchtend, ist aber falsch: Der Zinsabstand ist kein Bonus, sondern eine Risikoprämie, die für ein Ausfallrisiko entschädigt, das viele Anleger unterschätzen. Wer die Konstruktion versteht, kann Angebote realistischer bewerten – und leichter Nein sagen.

Wie funktioniert Crowdinvesting rechtlich?

Das eingesammelte Geld fließt in den meisten Fällen als Nachrangdarlehen an den Projektträger, oft in Form sogenannter qualifizierter Nachrangdarlehen oder vergleichbarer Vermögensanlagen. Dieses bedeutet: Man wird nicht Eigentümer eines Gebäudes oder Gesellschafter mit Sicherheiten, sondern Darlehensgeber mit vertraglich schwacher Stellung. Die Plattform selbst vermittelt in der Regel nur: Sie prüft und präsentiert Projekte, haftet aber üblicherweise nicht für deren Erfolg. Gerät das Projekt in Schieflage, hilft es wenig, dass die Plattform seriös arbeitet – das Risiko liegt beim einzelnen Vorhaben und dessen Träger. Ein Blick in das Vermögensanlagen-Informationsblatt mit seinen Risikohinweisen ist deshalb auf jeden Fall Pflicht, nicht Kür.

Was bedeutet die Nachrangklausel konkret?

Der Nachrang ist der Kern des Risikos. Er bedeutet: Wird der Projektträger insolvent, werden zuerst alle vorrangigen Gläubiger bedient – Banken, Lieferanten, das Finanzamt. Nachrangdarlehensgeber kommen erst danach an die Reihe, und in der Praxis bleibt dann häufig wenig oder nichts übrig. Bei qualifizierten Nachrangklauseln kommt hinzu, dass Zins- und Rückzahlungen schon vor einer Insolvenz ausgesetzt werden können, wenn sie beim Unternehmen selbst eine Krise auslösen würden. Der Anleger kann seine Forderung dann nicht einfach einklagen. Anders als beim Aktienbesitz gibt es auch keinen börslichen Handel: Das Geld ist bis zum Laufzeitende gebunden, ein vorzeitiger Ausstieg ist meist nicht oder nur mit Abschlägen möglich.

Warum schützt hier keine Einlagensicherung?

Crowdinvesting ist keine Bankeinlage. Die gesetzliche Einlagensicherung, die Guthaben auf Konten bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank schützt, gilt für Tagesgeld und Festgeld – nicht für Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften. Dieses bedeutet im Klartext: Fällt das Projekt aus, ersetzt niemand den Schaden; im schlimmsten Fall ist das gesamte eingesetzte Kapital weg – der Totalverlust ist beim Crowdinvesting ein realistisches Szenario und kein theoretischer Warnhinweis. Wer feste Zinsen mit gesetzlicher Absicherung sucht, ist bei Einlagenprodukten richtig und sollte deren niedrigere Zinsen als Preis der Sicherheit begreifen. Die Zinsdifferenz zum Crowdinvesting misst ziemlich genau das Risiko, das man sich mit der Zeichnung einkauft.

Welchen Platz kann Crowdinvesting im Portfolio haben?

Wenn überhaupt, dann als kleine, bewusst riskante Beimischung. Als Anleger würde ich dafür nur Geld einsetzen, dessen Totalverlust meine Finanzplanung nicht gefährdet – und mich an drei Regeln halten:

● Zum Einen nicht alles in ein einzelnes Projekt stecken, sondern über mehrere Vorhaben, Projektträger und Plattformen streuen – das mildert das Einzelrisiko, beseitigt es aber nicht
● Zum Anderen solche Anlagen auf keinen Fall auf Kredit finanzieren
● Den Notgroschen niemals dafür einsetzen

Das Fundament des Vermögensaufbaus bilden besser breit gestreute, liquide Anlagen wie ETF – die richtige Reihenfolge davor beschreibt der Überblick Investieren, Grundbegriffe wie Rangstellung und Risikoprämie erklärt der Bereich Finanzwissen. Auch hier gilt: Alle Angaben sind allgemeine Informationen, keine Anlageberatung; Verluste bis zum Totalverlust sind möglich.

Kurz um: Crowdinvesting ist kein Sparprodukt, sondern eine Risikoanlage im Gewand fester Zinsen. Wer den Nachrang verstanden hat, nur entbehrliches Geld einsetzt und breit streut, kann es als kleine Beimischung nutzen – alle anderen fahren mit Einlagenprodukten und breit gestreuten Anlagen besser.

Häufige Fragen zum Crowdinvesting

Kann man beim Crowdinvesting sein ganzes Geld verlieren?

Ja. Bei Nachrangdarlehen ist der Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich, etwa wenn der Projektträger insolvent wird. Nachrangige Gläubiger werden erst nach allen vorrangigen Forderungen bedient und gehen dann oft leer aus.

Greift beim Crowdinvesting die Einlagensicherung?

Nein. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nur Bankeinlagen wie Tages- oder Festgeld. Crowdinvesting-Anlagen sind davon ausgenommen – fällt das Projekt aus, ersetzt dir niemand den Verlust.

Kann man Crowdinvesting-Anlagen vorzeitig verkaufen?

In der Regel nicht. Es gibt meist keinen Börsenhandel für die Darlehen, das Geld ist bis zum Laufzeitende gebunden. Ein vorzeitiger Ausstieg ist – wenn überhaupt – nur eingeschränkt oder mit Abschlägen möglich.

Ist Crowdinvesting mit ETF vergleichbar?

Nein. ETF sind breit gestreut, börsentäglich handelbar und als Sondervermögen vor der Insolvenz des Anbieters geschützt. Crowdinvesting konzentriert das Geld dagegen auf einzelne Projekte, ist illiquide und trägt ein Totalverlustrisiko – es eignet sich höchstens als kleine Beimischung.