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Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt Bankguthaben in der EU bis 100.000 Euro je Bank und Kunde, falls ein Institut zahlungsunfähig wird.

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Was bedeutet Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich geregeltes Schutzsystem für Bankkunden. Gerät eine Bank in die Insolvenz, ersetzt das zuständige Sicherungssystem die Guthaben der Sparer bis zu einer festgelegten Obergrenze. In der Europäischen Union sind Einlagen bis 100.000 Euro je Bank und je Kunde abgesichert. Geschützt sind unter anderem Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Sparbüchern.

Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Einlagensicherungssysteme mit dieser Mindestdeckung vorzuhalten. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die gesetzliche Entschädigungseinrichtung; viele Institute sind zusätzlich Mitglied in freiwilligen Sicherungssystemen ihrer Bankengruppe, die über die gesetzliche Grenze hinausgehen können.

Wichtig ist die Unterscheidung: Die Grenze gilt pro Kunde und pro Bank, nicht pro Konto. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet. Bei Gemeinschaftskonten steht jedem Kontoinhaber die Grenze in der Regel separat zu.

Einlagensicherung in der Praxis

Nehmen wir ein generisches Beispiel: Ein Sparer hält bei einer Bank 60.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto und 70.000 Euro als Festgeld, zusammen 130.000 Euro. Das bedeutet: Im Entschädigungsfall wären davon 100.000 Euro gesetzlich abgesichert, die übrigen 30.000 Euro nur, sofern ein zusätzliches freiwilliges Sicherungssystem greift.

Verteilt derselbe Sparer die Summe auf zwei voneinander unabhängige Banken, etwa 70.000 Euro und 60.000 Euro, liegt er bei beiden Instituten unterhalb der Grenze. Als Sparer kann ich mich mit dieser einfachen Aufteilung also ohne Zusatzkosten vollständig gesetzlich absichern.

Worauf sollte man achten?

Wer größere Beträge anlegt, sollte diese auf mehrere rechtlich eigenständige Banken verteilen. Die Grenze wird dabei gern pro Konto verstanden; tatsächlich gilt sie pro Kunde und pro Banklizenz, auch mehrere Marken desselben Instituts werden zusammengerechnet. Im schlimmsten Fall ist ein Teil des Guthabens im Entschädigungsfall nicht gesetzlich gedeckt. Bei Angeboten ausländischer Banken lohnt der Blick darauf, welches nationale Sicherungssystem zuständig ist und in welcher Währung entschädigt wird.

Nicht von der Einlagensicherung erfasst sind Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile; sie sind Sondervermögen beziehungsweise werden im Depot verwahrt und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank. Dieses ist kein Nachteil, sondern ein eigener Schutzmechanismus. Vergleiche wie der Festgeld-Vergleich weisen üblicherweise das Sicherungsland der jeweiligen Bank aus.