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Brutto und Netto
Brutto ist der Betrag inklusive Umsatzsteuer, Netto der Betrag ohne Steuer. Die Unterscheidung ist Grundlage jeder Rechnung und Kalkulation.
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Was bedeutet Brutto und Netto?
Im Rechnungswesen bezeichnet Netto den reinen Waren- oder Leistungswert ohne Umsatzsteuer, Brutto den Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer. In Deutschland gilt ein Regelsteuersatz von 19 Prozent, für bestimmte Waren und Leistungen wie viele Lebensmittel oder Bücher ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Der Bruttobetrag ergibt sich, indem auf den Nettobetrag die jeweilige Umsatzsteuer aufgeschlagen wird.
Für Unternehmer ist die Unterscheidung zentral, weil die vereinnahmte Umsatzsteuer kein eigenes Geld ist. Sie wird für das Finanzamt eingezogen und über die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeführt. Wirtschaftlich kalkuliert ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen deshalb in Nettowerten, während Privatkunden stets Bruttopreise sehen.
Auch bei Angeboten gilt eine Faustregel: Im Geschäft zwischen Unternehmen werden Preise üblicherweise netto angegeben, gegenüber Verbrauchern müssen Endpreise brutto ausgewiesen werden.
Brutto und Netto in der Praxis
Nehmen wir eine Beraterin, die für ein Projekt 1.000 Euro netto in Rechnung stellt. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer kommen 190 Euro hinzu, der Kunde überweist 1.190 Euro brutto. Das bedeutet: Auf dem Konto landet zwar der volle Betrag, doch die 190 Euro Umsatzsteuer sind an das Finanzamt weiterzureichen. Als Selbstständiger habe ich mir deshalb angewöhnt, nur den Nettobetrag als eigenen Umsatz zu betrachten; wer den Steueranteil ausgibt, dem fehlt das Geld später bei der Voranmeldung.
Worauf sollte man achten?
Sinnvoll ist, die vereinnahmte Umsatzsteuer laufend beiseitezulegen, etwa auf einem Unterkonto oder Tagesgeldkonto. So bleibt die Liquidität für die Steuerzahlung erhalten und der Kontostand zeigt ein realistisches Bild. Der Bruttobetrag auf dem Konto wird gern für verfügbares Geld gehalten; tatsächlich gehört ein Teil davon dem Finanzamt, und im schlimmsten Fall fehlt genau dieser Teil zum Termin der Voranmeldung.
Bei der Kalkulation von Preisen, Margen und Investitionen sollte man konsequent mit Nettowerten rechnen. Dieses bedeutet auch Vorsicht bei Kleinunternehmern ohne Umsatzsteuerausweis und beim ermäßigten Steuersatz, denn hier weichen Brutto- und Nettologik vom Standardfall ab.