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Umsatzsteuer und Vorsteuer

Umsatzsteuer stellt der Unternehmer seinen Kunden in Rechnung, Vorsteuer zahlt er selbst an Lieferanten und holt sie sich vom Finanzamt zurück.

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Was bedeutet Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Umsatzsteuer und Vorsteuer sind dieselbe Steuer aus zwei Blickwinkeln. Verkauft ein Unternehmen Waren oder Leistungen, schlägt es auf den Nettopreis Umsatzsteuer auf, in Deutschland regulär 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent, und führt sie an das Finanzamt ab. Kauft dasselbe Unternehmen bei anderen Firmen ein, zahlt es dort ebenfalls Umsatzsteuer; aus seiner Sicht heißt dieser Betrag Vorsteuer.

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen dürfen die gezahlte Vorsteuer mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen. An das Finanzamt fließt nur die Differenz, die sogenannte Zahllast. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, etwa in Investitionsphasen, erstattet das Finanzamt den Überschuss.

Abgerechnet wird über die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die je nach Höhe der Zahllast monatlich oder vierteljährlich einzureichen ist, sowie über die jährliche Umsatzsteuererklärung.

Umsatzsteuer und Vorsteuer in der Praxis

Nehmen wir einen Webdesigner, der im Monat Rechnungen über 5.000 Euro netto stellt und dazu 950 Euro Umsatzsteuer vereinnahmt. Im selben Zeitraum kauft er Software und Technik für 1.000 Euro netto und zahlt dabei 190 Euro Vorsteuer. In der Voranmeldung verrechnet er beide Beträge. Das bedeutet eine Zahllast von 760 Euro, die bis zum Termin auf dem Konto verfügbar bleiben sollte. Als Selbstständiger habe ich die vereinnahmte Steuer deshalb nie als eigenes Geld betrachtet.

Worauf sollte man achten?

Der Vorsteuerabzug setzt ordnungsgemäße Rechnungen mit allen Pflichtangaben voraus, fehlerhafte Eingangsrechnungen sollte man daher korrigiert anfordern. Die vereinnahmte Umsatzsteuer wird gern als eigener Umsatz gelesen; tatsächlich ist sie ein durchlaufender Posten, der die Liquidität nur vorübergehend erhöht, und im schlimmsten Fall ist das Geld zum Voranmeldungstermin bereits ausgegeben.

Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen, haben im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug. Für alle anderen hilft ein separates Konto oder Unterkonto für Steuerrücklagen, Voranmeldungstermine ohne Engpässe zu bedienen. Dieses ist unspektakulär, aber eine der wirksamsten Gewohnheiten im Steueralltag.