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Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag weist man seine Bank an, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.

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Was bedeutet Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an die Bank, den Sparerpauschbetrag bereits beim Steuerabzug zu berücksichtigen. Kapitalerträge sind bis 1.000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, bei Zusammenveranlagung bis 2.000 Euro. Liegt der Bank ein Freistellungsauftrag vor, zahlt sie Zinsen und andere Erträge bis zur eingetragenen Höhe brutto aus, statt Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einzubehalten.

Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank auf sämtliche Erträge Steuer ab, auch wenn der Sparer seinen Pauschbetrag noch gar nicht ausgeschöpft hat. Das Geld ist dann nicht verloren, muss aber über die Steuererklärung mit der Anlage KAP zurückgeholt werden, was Zeit und Aufwand kostet.

Der Auftrag gilt je Bank und kann auf mehrere Institute verteilt werden. Voraussetzung ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer; bei gemeinsamen Aufträgen von Ehepartnern die beider Partner.

Freistellungsauftrag in der Praxis

Nehmen wir ein generisches Beispiel: Ein Sparer erwartet bei Bank A rund 600 Euro Zinsen aus Festgeld und bei Bank B rund 300 Euro aus Tagesgeld. Er stellt bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 650 Euro und bei Bank B über 350 Euro, zusammen 1.000 Euro. Das bedeutet: Beide Banken zahlen die Erträge im Beispiel ohne Steuerabzug aus, und der Pauschbetrag ist sinnvoll verteilt. Als Sparer kann ich die Aufteilung jederzeit im Online-Banking an neue Erwartungen anpassen.

Worauf sollte man achten?

Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten; die Banken melden die Inanspruchnahme an die Finanzverwaltung. Der Auftrag gilt bei der Kontoeröffnung gern als Formalie, die sich später erledigen lässt; tatsächlich behält die Bank ohne ihn ab dem ersten Euro Steuer ein, und im schlimmsten Fall bleibt das Geld liegen, bis man es Monate später über die Anlage KAP zurückholt. Wer ein neues Konto eröffnet, etwa nach einem Wechsel über einen Tagesgeld-Vergleich, sollte den Auftrag daher direkt miterteilen und die Verteilung auf die übrigen Banken anpassen.

Freistellungsaufträge lassen sich jederzeit ändern, meist bequem im Online-Banking. Eine Herabsetzung unter den bereits ausgeschöpften Betrag ist im laufenden Jahr allerdings nicht möglich. Dieses bedeutet: Bei Auflösung eines Kontos sollte man den dort hinterlegten Auftrag löschen oder auf null setzen, damit der Freibetrag anderweitig nutzbar ist.