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Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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Was bedeutet Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist die in Deutschland geltende Form der Kapitalertragsteuer für Privatanleger. Sie beträgt pauschal 25 Prozent auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, also etwa Zinsen aus Tages- und Festgeld, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Name beschreibt das Prinzip: Die Steuer gilt mit dem Abzug durch die Bank als abgegolten. Inländische Institute behalten sie automatisch ein und führen sie an das Finanzamt ab, ohne dass der Sparer die Erträge in der Steuererklärung angeben muss. Steuerfrei bleiben Erträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro pro Person und Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Wessen persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kann über die Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt besteuert die Kapitalerträge dann zum niedrigeren individuellen Satz.

Abgeltungsteuer in der Praxis

Nehmen wir ein generisches Beispiel ohne Bezug zu aktuellen Konditionen: Ein Sparer erzielt 1.500 Euro Zinsen und hat einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilt. Steuerpflichtig sind 500 Euro. Darauf entfallen 125 Euro Abgeltungsteuer und 6,88 Euro Solidaritätszuschlag, zusammen rund 132 Euro ohne Kirchensteuer. Das bedeutet: Ausgezahlt werden im Beispiel etwa 1.368 Euro der gesamten Zinsgutschrift. Als Sparer kann ich mit dieser einfachen Rechnung jedes Zinsangebot schnell in einen Nettoertrag übersetzen.

Worauf sollte man achten?

Wichtigster Hebel für Sparer ist der Freistellungsauftrag: Ohne ihn wird bereits ab dem ersten Euro Steuer einbehalten. Bei Konten im Ausland gilt der Steuerabzug gern als automatisch erledigt; tatsächlich führt die dortige Bank in der Regel keine deutsche Steuer ab, und man muss die Erträge selbst in der Anlage KAP der Steuererklärung deklarieren, im schlimmsten Fall fällt das erst Jahre später samt Nachzahlung auf.

Für die Einschätzung der tatsächlichen Rendite gilt: Der beworbene Zinssatz ist ein Bruttowert. Dieses bedeutet, dass nach Steuern und Inflation real weniger übrig bleibt, weshalb sich der Blick auf Nettoertrag und Realzins lohnt. Grundlagen dazu erklärt unser Bereich Finanzwissen.