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Zwei-Drittel-Zins

Der Zwei-Drittel-Zins ist der Effektivzins, den mindestens zwei Drittel der Kunden erhalten; er ist Teil des repräsentativen Beispiels nach PAngV.

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Was bedeutet Zwei-Drittel-Zins?

Der Zwei-Drittel-Zins ist eine Angabe aus der Kreditwerbung: Wirbt ein Anbieter für Verbraucherdarlehen mit Zinssätzen, muss er nach der Preisangabenverordnung (PAngV) ein repräsentatives Beispiel nennen. Dessen effektiver Jahreszins muss so gewählt sein, dass mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung zustande gekommenen Verträge zu diesem oder einem günstigeren Zinssatz abgeschlossen werden.

Hintergrund ist die verbreitete Praxis bonitätsabhängiger Zinsen: Beworbene Bestzinsen, oft mit dem Zusatz „ab", erhalten nur Kunden mit sehr guter Bonität. Der Zwei-Drittel-Zins soll ein realistischeres Bild davon vermitteln, welche Konditionen die Mehrheit tatsächlich bekommt.

Für den Vergleich verschiedener Anbieter ist der Zwei-Drittel-Zins deshalb aussagekräftiger als der beworbene Mindestzins, auch wenn der individuell angebotene effektive Jahreszins davon abweichen kann.

Zwei-Drittel-Zins in der Praxis

Nehmen wir eine Bank, die einen Ratenkredit mit „ab 3,9 Prozent effektivem Jahreszins" bewirbt; im repräsentativen Beispiel steht ein Zwei-Drittel-Zins von 6,9 Prozent. Das bedeutet: Zwei von drei Kunden erhalten höchstens 6,9 Prozent, ein Drittel zahlt mehr, und den Bestzins von 3,9 Prozent bekommt nur ein Teil der Antragsteller mit sehr guter Bonität. Bei 10.000 Euro Kreditsumme und 48 Monaten Laufzeit macht der Unterschied zwischen 3,9 und 6,9 Prozent mehrere hundert Euro aus. Als Kreditnehmer weiß ich damit, mit welchem Zins ich realistischerweise rechnen sollte, statt auf den Bestwert zu hoffen.

Worauf sollte man achten?

Der beworbene Ab-Zins klingt nach dem Preis des Kredits, ist aber nur die Untergrenze für die besten Bonitäten; im schlimmsten Fall sortiert man Angebote nach einem Zins, den man selbst nie erhalten würde. Beim Kreditvergleich sollte man deshalb gezielt den Zwei-Drittel-Zins der Anbieter vergleichen; er zeigt, wie realistisch die Werbekonditionen sind.

Verbindlich ist letztlich nur das individuelle Angebot nach Konditionsanfrage. Bei Krediten mit festem, bonitätsunabhängigem Zinssatz entfällt die Spannbreite: Dieses bedeutet, der genannte Zins gilt für alle angenommenen Anträge gleichermaßen.