Banklexikon

Girokonto-Lexikon: Die wichtigsten Begriffe rund ums Konto

IBAN, Dispo, P-Konto: Das Girokonto-Lexikon erklärt rund 20 Begriffe aus Zahlungsverkehr, Karten und Kontoführung – kurz und verständlich.

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Ob Kontoeröffnung, Kontowechsel oder eine unklare Position auf dem Kontoauszug: Banksprache klingt oft selbstverständlich – erklärt sich aber selten von selbst. Dieses Lexikon richtet sich an Privatkunden und erklärt die wichtigsten Begriffe rund um das Girokonto in wenigen Sätzen. Stößt man im Preisverzeichnis oder auf dem Kontoauszug auf einen unklaren Begriff, sollte man ihn hier kurz nachschlagen; die Einträge sind nach Themen gruppiert und über die Sprungmarken direkt erreichbar.

Zahlungsverkehr

IBAN und BIC
Die IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Kontonummer, in Deutschland mit 22 Stellen aus Länderkennung, Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer. Der BIC identifiziert die Bank; innerhalb des SEPA-Raums genügt für Überweisungen in der Regel die IBAN.
SEPA-Überweisung
Die Standardüberweisung in Euro innerhalb des einheitlichen europäischen Zahlungsraums (SEPA). Eine elektronisch beauftragte SEPA-Überweisung muss dem Empfängerkonto spätestens am nächsten Bankarbeitstag gutgeschrieben werden.
Echtzeitüberweisung
Eine Überweisung, die rund um die Uhr innerhalb weniger Sekunden beim Empfänger ankommt, auch an Wochenenden und Feiertagen. Nach EU-Vorgaben darf sie nicht mehr kosten als eine herkömmliche SEPA-Überweisung. Dieses bedeutet aber auch erhöhte Sorgfalt bei der Freigabe: Einmal ausgeführt, lässt sie sich nicht mehr zurückrufen.
Lastschrift und SEPA-Mandat
Bei der Lastschrift zieht der Zahlungsempfänger den Betrag vom Konto ein, die Erlaubnis dazu erteilt der Kontoinhaber mit dem SEPA-Mandat. Einer autorisierten Lastschrift kann der Zahler innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen, bei einer Abbuchung ohne gültiges Mandat sogar bis zu 13 Monate lang.
Dauerauftrag
Eine wiederkehrende Überweisung mit festem Betrag und festem Rhythmus, etwa die monatliche Miete. Anders als bei der Lastschrift bestimmt der Kontoinhaber selbst Betrag und Zeitpunkt und kann den Auftrag jederzeit ändern oder löschen.
Wertstellung (Valuta)
Das Datum, ab dem ein gebuchter Betrag zinswirksam wird. Buchungstag und Wertstellung können auseinanderfallen; für die Frage, ob das Konto gedeckt ist oder der Dispo greift, zählt die Wertstellung.

Karten

Girocard
Das deutsche Debitkartensystem der Banken und Sparkassen, früher als EC-Karte bekannt. Die Girocard ist an das Girokonto gekoppelt, Zahlungen werden dem Konto unmittelbar belastet; im Ausland funktioniert sie meist nur über ein zusätzliches Partnersystem der Kartenanbieter.
Debitkarte
Eine Zahlungskarte, bei der jeder Umsatz sofort oder binnen weniger Tage vom Girokonto abgebucht wird. Neben der Girocard zählen dazu auch Debitkarten von Visa oder Mastercard, die zunehmend als Standardkarte zum Konto ausgegeben werden.
Charge- und Revolving-Kreditkarte
Bei einer Charge-Karte werden die Umsätze gesammelt und einmal im Monat vollständig vom Konto abgebucht. Bei einer Revolving-Karte kann der Saldo in Raten zurückgezahlt werden, wofür meist hohe Sollzinsen anfallen; ein Kreditkarten-Vergleich zeigt die Unterschiede der Modelle.
Prepaid-Karte
Eine Karte auf Guthabenbasis, die vor der Nutzung aufgeladen werden muss und keinen Kreditrahmen bietet. Sie eignet sich für Jugendliche oder als Karte ohne Schufa-Prüfung, da eine Verschuldung konstruktionsbedingt ausgeschlossen ist.
Chargeback
Ein Rückbuchungsverfahren der Kartennetzwerke wie Visa und Mastercard für strittige Kartenzahlungen, etwa bei nicht gelieferter Ware oder Insolvenz des Anbieters. Der Karteninhaber reklamiert den Umsatz bei seiner Bank, die den Betrag über das Kartennetzwerk zurückfordert.

Kontoarten

Basiskonto
Ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen, auf das seit 2016 nach dem Zahlungskontengesetz grundsätzlich jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch hat, unabhängig von Einkommen oder Schufa-Einträgen. Es wird auf Guthabenbasis geführt, ein Dispokredit ist nicht vorgesehen.
Gemeinschaftskonto
Ein Konto mit mehreren Inhabern, meist für Paare oder Wohngemeinschaften. Beim Oder-Konto darf jeder Inhaber allein verfügen, beim Und-Konto nur alle gemeinsam; für die Auswahl passender Modelle lohnt ein Blick in die Rubrik Konten.
P-Konto
Ein Pfändungsschutzkonto, in das ein bestehendes Girokonto auf Antrag umgewandelt wird. Im Fall einer Kontopfändung bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag geschützt, der sich etwa bei Unterhaltspflichten per Bescheinigung erhöhen lässt.
Studentenkonto
Ein Girokonto mit Sonderkonditionen für Studierende und häufig auch Auszubildende, meist ohne Kontoführungsgebühr und teils mit kostenloser Kreditkarte. Aktuelle Angebote bündelt der Studentenkonto-Vergleich.
Kontowechselhilfe
Ein gesetzlich geregelter Service nach dem Zahlungskontengesetz: Alte und neue Bank müssen beim Umzug des Girokontos zusammenarbeiten und Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungspartner übertragen. Viele Banken bieten dafür einen digitalen Kontowechselservice an, der Zahlungspartner automatisch informiert.

Gebühren, Kredit und Schutz

Kontoführungsgebühr
Das Grundentgelt für die Führung des Girokontos, oft als Monatspauschale. Manche Banken erlassen die Gebühr ab einem bestimmten monatlichen Geldeingang; hinzu kommen können Einzelentgelte etwa für Karten oder beleghafte Aufträge, die der Girokonto-Vergleich ausweist.
Dispokredit
Ein von der Bank eingeräumter Überziehungsrahmen auf dem Girokonto, dessen Höhe sich meist am regelmäßigen Geldeingang orientiert. Er ist flexibel, aber teuer; wer den Dispo dauerhaft nutzt, fährt mit einer Umschuldung in einen Ratenkredit in der Regel günstiger.
Geduldete Überziehung
Eine Überziehung über den eingeräumten Dispokredit hinaus oder auf einem Konto ohne Kreditlinie, die die Bank im Einzelfall zulässt. Dafür fallen meist noch höhere Zinsen an als beim Dispo; ein Anspruch auf die Duldung besteht nicht, im schlimmsten Fall gibt die Bank Lastschriften mangels Deckung zurück.
TAN-Verfahren
Verfahren zur Freigabe von Aufträgen im Online-Banking mit einer Transaktionsnummer, etwa per Banking-App (pushTAN), Kartenlesegerät (chipTAN) oder SMS (smsTAN). Seit der EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist eine starke Kundenauthentifizierung aus zwei unabhängigen Faktoren vorgeschrieben.
Einlagensicherung
Der gesetzliche Schutz von Kontoguthaben: In der EU sind Einlagen bis 100.000 Euro je Kunde und Bank abgesichert, bei Gemeinschaftskonten gilt der Betrag pro Inhaber. Viele deutsche Banken sichern Guthaben über freiwillige Sicherungssysteme zusätzlich ab.