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Sondertilgung

Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Rückzahlung auf einen Kredit, die die Restschuld zusätzlich zur regulären Rate verringert.

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Was bedeutet Sondertilgung?

Eine Sondertilgung ist jede Zahlung auf ein Darlehen, die über die vereinbarte regelmäßige Rate hinausgeht. Sie senkt die Restschuld unmittelbar und reduziert damit die Zinsen, die auf den verbleibenden Betrag anfallen. Je früher eine Sondertilgung erfolgt, desto größer ist ihr Zinsspareffekt über die Restlaufzeit.

Bei Verbraucher-Ratenkrediten dürfen Kreditnehmer das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen; die Bank kann dafür eine gesetzlich gedeckelte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Immobiliendarlehen mit Zinsbindung besteht dagegen kein allgemeines Recht auf vorzeitige Rückzahlung; Sondertilgungen sind hier nur möglich, wenn sie vertraglich vereinbart wurden.

Üblich sind bei Baufinanzierungen vertragliche Sondertilgungsrechte von beispielsweise 5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr, teils kostenlos, teils gegen einen Zinsaufschlag.

Sondertilgung in der Praxis

Nehmen wir ein Immobiliendarlehen mit 200.000 Euro Restschuld und 3 Prozent Sollzins, in das man aus einer Bonuszahlung 10.000 Euro als Sondertilgung einzahlt. Die Restschuld sinkt sofort auf 190.000 Euro. Das bedeutet: Im Folgejahr spart man rund 300 Euro Zinsen, und dieser Effekt wiederholt sich in jedem weiteren Jahr der Laufzeit. Zusätzlich fällt die Restschuld am Ende der Zinsbindung niedriger aus. Als Kreditnehmer weiß ich damit, dass eine einzelne Zahlung über die gesamte Restlaufzeit weiterarbeitet.

Worauf sollte man achten?

Ein Sondertilgungsrecht klingt nach einer Formalie im Vertrag, entscheidet aber darüber, ob man außerplanmäßig überhaupt tilgen darf. Ein häufiger Fehler ist, es beim Abschluss einer Baufinanzierung nicht zu vereinbaren, weil man es zunächst nicht zu benötigen glaubt; nachträglich lässt es sich meist nicht oder nur schwer ergänzen. Im schlimmsten Fall liegt später Geld bereit, das mangels vereinbartem Recht nicht in das verzinste Darlehen fließen kann. Man sollte zudem prüfen, ob das Recht kostenlos eingeräumt wird oder einen Zinsaufschlag kostet, der sich nur lohnt, wenn man es tatsächlich nutzt.

Sinnvoll ist außerdem eine Abwägung gegen Alternativen: Besteht teurere Verschuldung, etwa ein Dispokredit, sollte diese vorrangig abgelöst werden. Auch eine ausreichende Liquiditätsreserve sollte vor einer Sondertilgung erhalten bleiben. Dieses bedeutet: erst der Notgroschen, dann die Sondertilgung.