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Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den eine Bank bei vorzeitiger Kreditrückzahlung für entgangene Zinsen verlangen kann.

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Was bedeutet Vorfälligkeitsentschädigung?

Zahlt man einen Kredit vor dem vereinbarten Laufzeitende ganz oder teilweise zurück, entgehen der Bank Zinseinnahmen, mit denen sie kalkuliert hat. Als Ausgleich dafür kann sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Grundlage sind die Regelungen zum Verbraucherdarlehen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Bei Verbraucher-Ratenkrediten ist die Entschädigung gesetzlich gedeckelt: Sie darf höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen, und höchstens 0,5 Prozent, wenn die Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Zudem darf sie die Zinsen nicht übersteigen, die bis zum regulären Laufzeitende noch angefallen wären.

Bei Immobiliendarlehen mit gebundenem Sollzins gilt diese Deckelung nicht; hier berechnet die Bank den tatsächlichen Zinsschaden, der erheblich ausfallen kann. Nach § 489 BGB kann man ein Immobiliendarlehen jedoch zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechsmonatiger Frist kündigen, ohne dass eine Entschädigung anfällt.

Vorfälligkeitsentschädigung in der Praxis

Nehmen wir einen Ratenkredit mit 10.000 Euro Restschuld und drei Jahren Restlaufzeit, der vorzeitig abgelöst wird, etwa im Rahmen einer Umschuldung. Die Bank darf höchstens 1 Prozent verlangen, also 100 Euro; beträgt die Restlaufzeit nur noch zehn Monate, sind es höchstens 0,5 Prozent, also 50 Euro. Das bedeutet: Lohnend ist eine Ablösung immer dann, wenn die Zinsersparnis des neuen Kredits diese Kosten übersteigt. Als Kreditnehmer weiß ich damit vorab genau, welcher Betrag mich der Ausstieg höchstens kostet.

Worauf sollte man achten?

Die Vorfälligkeitsentschädigung klingt nach einem festen Preisschild, ist es aber nur beim Ratenkredit: Bei Immobiliendarlehen mit gebundenem Sollzins berechnet die Bank den tatsächlichen Zinsschaden, und im schlimmsten Fall zehrt dieser die gesamte erhoffte Zinsersparnis auf. Vor einer vorzeitigen Rückzahlung sollte man sich die Entschädigung deshalb von der Bank konkret beziffern lassen und mit der erwarteten Ersparnis vergleichen. Bei Ratenkrediten fällt die Abwägung wegen der Deckelung häufig zugunsten der Ablösung aus, bei Immobiliendarlehen ist sie sorgfältig zu rechnen.

Vereinbarte Rechte zur Sondertilgung lösen keine Entschädigung aus. Dieses bedeutet: Man sollte sie ausschöpfen, bevor man entgeltpflichtig zurückzahlt. Bei Immobiliendarlehen lohnt zudem der Blick auf die Zehnjahresfrist des § 489 BGB.