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Widerrufsrecht beim Kredit
Verbraucher können einen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen; die Frist beginnt erst mit allen Pflichtangaben.
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Was bedeutet Widerrufsrecht beim Kredit?
Bei Verbraucherdarlehen räumt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 495 BGB) ein gesetzliches Widerrufsrecht ein. Man kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne dafür Gründe nennen zu müssen. Der Widerruf muss innerhalb der Frist erklärt werden, üblicherweise in Textform, etwa per Brief oder E-Mail.
Die Frist beginnt nicht vor Vertragsschluss und erst, wenn der Kreditnehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben erhalten hat, darunter eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation. Fehlen diese Angaben oder sind sie fehlerhaft, beginnt die Frist nicht zu laufen; das Widerrufsrecht kann dann auch später noch bestehen.
Nach einem wirksamen Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren: Der Kreditnehmer zahlt den ausgezahlten Betrag binnen 30 Tagen zurück und schuldet für die Zeit zwischen Auszahlung und Rückzahlung den vereinbarten Sollzins.
Widerrufsrecht beim Kredit in der Praxis
Nehmen wir einen online abgeschlossenen Ratenkredit über 12.000 Euro; drei Tage später findet man im Kreditvergleich ein deutlich günstigeres Angebot. Innerhalb der 14-Tage-Frist widerruft man den ersten Vertrag in Textform, zahlt einen bereits ausgezahlten Betrag samt anteiliger Zinsen für die wenigen Tage zurück und schließt den günstigeren Vertrag ab. Das bedeutet: Eine Begründung oder eine Entschädigung an die erste Bank ist nicht erforderlich. Als Kreditnehmer weiß ich damit, dass eine vorschnelle Unterschrift innerhalb der Widerrufsfrist korrigierbar bleibt.
Worauf sollte man achten?
Der Widerruf klingt nach einer Formalie, entscheidet aber über bares Geld; entsprechend sorgfältig sollte man ihn erklären. Der Widerruf muss der Bank rechtzeitig zugehen, und man sollte den Zugang nachweisen können, etwa durch ein Einschreiben. Ein häufiger Fehler ist, den Widerruf nur telefonisch zu erklären oder die Rückzahlungspflicht zu unterschätzen: Der ausgezahlte Betrag wird innerhalb von 30 Tagen fällig, im schlimmsten Fall muss man die Summe kurzfristig aufbringen, ohne dass die Anschlussfinanzierung schon steht.
Wer einen laufenden Vertrag vorzeitig beenden möchte und die Widerrufsfrist verpasst hat, kann alternativ die vorzeitige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Umschuldung prüfen. Dieses ist zwar meist teurer als ein fristgerechter Widerruf, aber oft immer noch besser, als in einem zu teuren Vertrag zu bleiben.