Banklexikon

Geschäftskonto-Lexikon: Fachbegriffe für Selbstständige und Unternehmen

Von beleghafter Buchung bis Verwahrentgelt: Das Geschäftskonto-Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe für Selbstständige und Unternehmen.

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Wer ein Geschäftskonto eröffnet oder wechselt, stößt in Preisverzeichnissen und Vertragsunterlagen auf viele Fachbegriffe. Vieles davon klingt nach bloßer Formalie – bei den laufenden Kosten macht es aber oft den entscheidenden Unterschied. Dieses Lexikon richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen und erklärt die wichtigsten Begriffe in wenigen Sätzen. Vor der Kontowahl sollte man vor allem die eigenen Buchungszahlen kennen; die Einträge sind thematisch gruppiert und lassen sich über die Sprungmarken direkt ansteuern.

Buchungen und Belege

Beleghafte Buchung
Eine Buchung, die auf einem Papierbeleg beruht oder manuell durch einen Bankmitarbeiter erfasst wird, etwa eine Überweisung per Formular oder am Schalter. Beleghafte Buchungen sind bei den meisten Geschäftskonten deutlich teurer als beleglose Vorgänge.
Beleglose Buchung
Eine elektronisch ausgelöste Buchung ohne Papierbeleg, zum Beispiel eine Online-Überweisung, eine Lastschrift oder eine Kartenzahlung. Beleglose Buchungen sind der Standardfall im Geschäftsalltag und werden je nach Kontomodell einzeln bepreist oder in einem Freikontingent zusammengefasst.
Buchungsposten
Jeder einzelne Umsatz auf dem Konto, also jede Gutschrift oder Belastung, zählt als Buchungsposten. Viele Banken berechnen pro Buchungsposten ein Entgelt von wenigen Cent, weshalb die Zahl der monatlichen Buchungen ein zentrales Kriterium im Geschäftskonto-Vergleich ist.
Buchhaltungs-Schnittstelle (DATEV-Export)
Eine Funktion, mit der Kontoumsätze automatisch an eine Buchhaltungssoftware oder den Steuerberater übertragen werden, häufig im DATEV-Format. Das spart manuelle Erfassung und reduziert Fehler bei der Vorbereitung von Buchführung und Steuererklärung.
Unterkonto
Ein zusätzliches Konto unter demselben Kundenstamm, oft mit eigener IBAN. Unternehmen nutzen Unterkonten, um etwa Umsatzsteuer-Rücklagen, Gehälter oder einzelne Projekte vom laufenden Zahlungsverkehr zu trennen.
Virtuelle IBAN
Eine zusätzliche Kontonummer, die eingehende Zahlungen automatisch dem eigentlichen Hauptkonto zuordnet. Virtuelle IBANs erleichtern die Zuordnung von Zahlungseingängen, etwa wenn jedem Kunden oder Shop eine eigene Empfänger-IBAN zugewiesen wird.

Rechnungen und Steuern

Brutto und Netto
Der Nettobetrag ist der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer, der Bruttobetrag enthält sie. Auf dem Konto gehen in der Regel Bruttobeträge ein, während für Kalkulation und Gewinnermittlung die Nettowerte maßgeblich sind.
Umsatzsteuer und Vorsteuer
Umsatzsteuer stellt ein Unternehmen seinen Kunden in Rechnung und führt sie an das Finanzamt ab. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die das Unternehmen selbst auf Eingangsrechnungen zahlt und mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen kann.
Eingangsrechnung
Eine Rechnung, die ein Unternehmen von Lieferanten oder Dienstleistern erhält. Eingangsrechnungen begründen Verbindlichkeiten, werden über das Geschäftskonto bezahlt und sind Grundlage für den Vorsteuerabzug.
Ausgangsrechnung
Eine Rechnung, die ein Unternehmen selbst an seine Kunden stellt. Aus Ausgangsrechnungen ergeben sich Forderungen, deren Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto überwacht werden sollte.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, bei der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Sie steht unter anderem Freiberuflern und kleineren Gewerbetreibenden offen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind; ein sauber geführtes Geschäftskonto erleichtert die Zuordnung der Zahlungen erheblich.
Zahlungsziel und Skonto
Das Zahlungsziel ist die Frist, innerhalb derer eine Rechnung beglichen werden muss, etwa 14 oder 30 Tage. Skonto ist ein Preisnachlass, den der Rechnungssteller für eine besonders schnelle Zahlung einräumt, häufig zwei bis drei Prozent bei Zahlung binnen weniger Tage.

Zahlungsverkehr und Karten

SEPA-Firmenlastschrift (B2B)
Eine Lastschrift ausschließlich zwischen Unternehmen, bei der der Zahlungspflichtige das Mandat vorab seiner Bank bestätigen muss. Anders als bei der Basislastschrift gibt es kein achtwöchiges Erstattungsrecht nach der Belastung.
Rücklastschrift
Eine Lastschrift, die nicht eingelöst oder vom Zahlungspflichtigen zurückgegeben wird, etwa wegen fehlender Deckung oder Widerspruchs. Dieses bedeutet für den Zahlungsempfänger doppelten Aufwand: Es fallen Gebühren an, und die Forderung bleibt weiterhin offen.
Bareinzahlung
Das Einzahlen von Bargeld auf das Geschäftskonto, am Schalter oder an Einzahlautomaten. Gerade Digitalbanken bieten dies oft nur eingeschränkt oder über Partner an; für Unternehmen mit Bareinnahmen ist die Höhe der Einzahlgebühren ein wichtiges Auswahlkriterium.
Firmenkarte (Debit-/Kreditkarte)
Eine auf das Unternehmen ausgestellte Zahlungskarte für Inhaber oder Mitarbeiter. Debitkarten belasten das Geschäftskonto sofort, Kreditkarten sammeln Umsätze bis zur Abrechnung und verschaffen so einen kurzen zinsfreien Zahlungsaufschub.
Geschäftskonto-Pflicht bei Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG benötigen ein eigenes Konto auf den Namen der Gesellschaft, schon weil das Stammkapital darauf eingezahlt wird und das Gesellschaftsvermögen vom Privatvermögen getrennt sein muss. Einzelunternehmer und Freiberufler dürfen rechtlich auch ein Privatkonto nutzen, viele Banken schließen die gewerbliche Nutzung in ihren Bedingungen jedoch aus.

Finanzierung, Liquidität und Kosten

Kontokorrentkredit
Eine eingeräumte Kreditlinie auf dem Geschäftskonto, das Pendant zum Dispokredit beim Privatkonto. Er federt kurzfristige Engpässe ab, ist aber vergleichsweise teuer; für längerfristigen Bedarf ist ein Kredit für Selbstständige meist günstiger.
Liquidität
Die Fähigkeit eines Unternehmens, fällige Zahlungen jederzeit leisten zu können. Kontostand, offene Forderungen und anstehende Verbindlichkeiten im Blick zu behalten, ist Kernaufgabe der Liquiditätsplanung; reißt sie ab, droht im schlimmsten Fall die Zahlungsunfähigkeit trotz voller Auftragsbücher.
Verwahrentgelt
Ein Entgelt, das Banken in der Niedrigzinsphase für hohe Guthaben berechneten, umgangssprachlich Negativzins genannt. Mit der Zinswende sind Verwahrentgelte weitgehend abgeschafft; für hohe Rücklagen lohnt sich stattdessen ein Blick auf verzinste Tagesgeldkonten.